Für die Benutzung der Schlosswirtschaft sind folgende Punkte zu beachten:
1. Allgemein:
- Für jeden Anlass ist eine Bewilligung von der Gemeinde einzuholen.
- Ab 22.°° Uhr ist jeglicher Lärm und Musik im Freien zu unterlassen.
- Die Burgruine und das umliegende Gelände ist geschützt! Sie kann als Kulisse für Fotoshootings
benützt werden. Alle anderweitigen Aktivitäten in und um die Burgruine sind grundsätzlich
untersagt. Allfällige anderweitige müssen Tätigkeiten von der Politischen Gemeinde Oberriet
(Eigentümerin der Burgruine) speziell bewilligt werden. Bei Nichtbeachten dieser Auflage gehen
allfällige Schäden am Objekt zu Lasten des Verursachers/Mieters!
- Das Jugendschutzgesetz verbietet Alkohol an unter 16-jährige und Spirituosen an unter 18-
jährige auszuschenken oder zu verkaufen! Diese Bestimmung ist zwingend einzuhalten.
2. Zufahrt:
- Die Fahrten zur Wirtschaft sind auf das Minimum zu beschränken (1 Fahrzeug für Materialtransporte &
als Transportmittel für behinderte oder betagte Besucher).
Das Fahrverbot ist zu
beachten!
- Fahrzeuge dürfen nicht in der Wiese (am Fusse des Blattenberges) geparkt werden. Entlang der
Strasse & dorfseitig unter der Felswand sind Parkplätze zur freien Benutzung
vorhanden.
- Der Fussweg zur Wirtschaft ist in der Nacht beleuchtet.
3. Infrastruktur:
- Der Hauptstromschalter für das Gebäude, sowie der Lichtschalter für die Wegbeleuchtung befinden
sich innen links bei der Eingangstüre.
- Der Elektro-Hauptschalterschrank befindet sich unten neben der Kellertreppe.
(Sicherungsautomaten)
4. Ordnung:
- Das Gebäude muss sauber und gereinigt verlassen werden. Der Boden ist aufzusaugen. Die
Toiletten,
die Lavabos und der Geschirrspüler müssen gereinigt werden.
- Der Abfall muss von jeweiligem Benützer selber entsorgt werden, erfolgt die Entsorgung des Abfalles
durch den Skiclub Oberriet wird eine
Gebühr von Fr. 30.- eingezogen.
- Bei Benützung der Schlosswirtschaft am Samstagabend muss das Gebäude bis spätestens
Sonntagmorgen 10.00 Uhr gereinigt werden.
- Das Gebäude muss beim Verlassen abgeschlossen werden. Fenster und Türen sind zu
verriegeln.
- Wir bitten die Benützer keine Nägel in Türen und Wände zu schlagen sowie Tischtücher nicht mit
Bostich
zu befestigen.
- Vorsicht im Umgang mit Kerzen! Kerzenwachs nicht auf Boden und Tischplatten tropfen lassen.
5. Getränke:
- Die Getränke können, müssen aber nicht vom Skiclub bezogen werden. Werden die Getränke vom
Skiclub bezogen, reduziert sich die Miete je höher der Getränkeumsatz ist. Bei Bezug der Getränke vom
Skiclub wird immer nach Bestand im Getränkekeller abgerechnet.
Das Benutzungsreglement ist Bestandteil des Mietvertrages!
Beschädigungen an Gebäude, Inventar & Mobiliar werden dem vertraglichen Mieter
in Rechnung gestellt!
Skiclub Oberriet